Ansprechpartner
Die kommunalen Seniorenbeauftragten und Seniorenreferenten sind Anlaufstelle zu allen Fragen zum Thema Älterwerden und können Ihnen auch weitere Fachberatungen sowie Dienste und Einrichtungen nennen.
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>> Ansprechpartner in den Gemeinden
>> Beratungsstellen / Rentenberatung
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Die kommunalen Seniorenbeauftragten und Seniorenreferenten sind Anlaufstelle zu allen Fragen zum Thema Älterwerden und können Ihnen auch weitere Fachberatungen sowie Dienste und Einrichtungen nennen.
Rentenberatung erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, im Landratsamt oder bei Ihrer Versicherung.
Informationen über Selbsthilfegruppen zu den unterschiedlichen Themen erhalten Sie bei der AOK – Gesundheitskasse sowie beim Gesundheitsamt:
Hier können Sie sich die entsprechenden Flyer runterladen:
>> Behinderung
>> Krankheit
>> Sucht
>> Lebenslagen
Bei Behinderung von mindestens 50 GdB können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Senior*innen ab 60 Jahre, die freiwillig ihre Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben, haben die Möglichkeit, die Seniorenfreifahrt bei Bussen der RVO, Gemeindewerken und Eibsee-Verkehrsgesellschaft zu nutzen.
Der Freizeit-Pass bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und geringem Einkommen viele Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von kommunalen und öffentlichen Einrichtungen. Mit dabei sind beispielsweise
Telefonseelsorge / täglich von 0 - 24 Uhr
0800 / 111 0 111
0800 / 111 0 222
www.telefonseelsorge.de