Die kommunalen Seniorenbeauftragten und Seniorenreferenten sind Anlaufstelle zu allen Fragen zum Thema Älterwerden und können Ihnen auch weitere Fachberatungen sowie Dienste und Einrichtungen nennen.
Senior*innen ab 60 Jahre, die freiwillig ihre Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben, haben die Möglichkeit, die Seniorenfreifahrt bei Bussen der RVO, Gemeindewerken und Eibsee-Verkehrsgesellschaft zu nutzen.
Der Freizeit-Pass bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und geringem Einkommen viele Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von kommunalen und öffentlichen Einrichtungen. Mit dabei sind beispielsweise