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Ansprechpartner

Die kommunalen Seniorenbeauftragten und Seniorenreferenten sind Anlaufstelle zu allen Fragen zum Thema Älterwerden und können Ihnen auch weitere Fachberatungen sowie Dienste und Einrichtungen nennen.

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Freifahrt für Senioren

Senior*innen ab 60 Jahre, die freiwillig ihre Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben, haben die Möglichkeit, die Seniorenfreifahrt bei Bussen der RVO, Gemeindewerken und Eibsee-Verkehrsgesellschaft zu nutzen.

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Freizeitpass

Der Freizeit-Pass bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und geringem Einkommen viele Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von kommunalen und öffentlichen Einrichtungen. Mit dabei sind beispielsweise

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