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Jugend­gerichtshilfe

Bildnachweis: [© fpphotobank | iStock]

Die JuhiS – Jugendhilfe im Strafverfahren ist sowohl für die Begleitung während des Verfahrens als auch für die Nachbetreuung zuständig. Sie unterstützt die Altersgruppe der 14- bis 20 jährigen und leitet wenn notwendig sozialpädagogische Hilfen an.

Wurde ein Ermittlungs – bzw. Strafverfahren gegen dich eingeleitet und du fragst dich, wer dich nun unterstützt und berät?

Du wurdest zu einem Diversionsverfahren eingeladen und fragst dich nun, was genau das ist?
Hier findest du ausführliche Informationen, Ansprechpartner und Hilfe.


Wenn Du an einem Strafverfahren beteiligt bist und Du den Streit gerne außergerichtlich klären möchtest
, kann ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) durchgeführt werden. Die Möglichkeit dafür bietet die Caritas.
Am besten gibst Du diesen Wunsch bei der Polizei an. Diese leitet die Information an die Staatanwaltschaft weiter.
Über den Ablauf einer TOA kannst Du Dich bei der Caritas informieren.
Tel. 08821 - 94 34 8 40

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