Bei Behinderung von mindestens 50 GdB können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Dieser schafft u. a. Vorteile im öffentlichen Nahverkehr, Parkerleichterungen, oder auch die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, im Landratsamt oder auch bei den Sozialverbänden wie z.B. dem VdK. Anträge und Informationen erhalten Sie auch beim zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Bayerstr. 32, 80335 München
Tel.: 089 189 66-1700
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www.zbfs.bayern.de