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Kriegsopfer­fürsorge

Bildnachweis: [© Pornpak Khunatorn | iStock]

Unter Umständen wird Kriegsopferfürsorge nicht nur für Kriegsbeschädigte gewährt, sondern auch für deren Familien und Hinterbliebenen. In Betracht kommen persönliche Hilfen, Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen.

Schulden werden in der Regel nicht übernommen.

Die wichtigsten Leistungen sind:

- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt: Sie wird nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz gewährt.
- Erholungshilfe: Sie kann Beschädigten und deren Ehegatten sowie Hinterbliebenen gewährt werden, wenn sie zur Erhaltung der Gesundheit oder der Arbeitsfähigkeit notwendig ist.


Mehr Informationen:

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Kriegsopferfürsorge
Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 751-450
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lra-gap.de

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