Behindertenbeauftragte des Landkreises
Cornelia Anlauf Landratsamt GAP - Sachgebiet Chancengleichheit |
Aufgabe der Behindertenbeauftragten ist es dazu beizutragen, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Im Einzelnen sind die Aufgaben dabei:
- Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen
- Beratung zum Barrierefreien Bauen
- Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote vor Ort
- Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Behindertenplanung
- Mitwirkung in öffentlichen Gremien
- Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung
Es ist das Ziel des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Mit den Begriffen HINKOMMEN – REINKOMMEN – ZURECHTKOMMEN lässt sich die Bandbreite der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung umschreiben. Die Anforderungen reichen dabei von den baulichen Rahmenbedingungen bis hin zu den Unterstützungen die eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für jeden möglich machen.