Aufgaben und Dienstleistungen
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist Aufsichtsbehörde aller Kindertageseinrichtungen i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte).
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für die Aufsicht und Beratung von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte), die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen sowie deren Betriebskostenförderung.
Des Weiteren berät das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Kindertageseinrichtungen und deren Träger zu Fach- und Rechtsfragen.
Unsere Aufgaben und Dienstleistungen im Überblick:
Überwachung der Einhaltung der Vorgaben gemäß des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und des Ausführungsverordnung
Fachberatung und pädagogische Beratung der Kindertageseinrichtungen, Träger, Eltern und Besichtigung der Kindertageseinrichtungen
Erteilung von Betriebserlaubnissen nach § 45 SGB VIII
Betriebskostenförderung
Durchführung jährlicher Belegprüfungen
Personalzustimmungen nach Qualifikationsüberprüfung § 16 AVBayKiBiG
Bau- und Betriebsberatung
Leitungs-/Trägerkonferenzen
Für Informationen zu Aktion „Neue Fachkräfte für die bayerischen Kitas- Das neue Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung“ vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales klicken Sie https://www.herzwerker.de/imperia/md/content/stmas/herzwerker/221121_stmas_folder_traeger_a4_rz_bfversion_-_barrierefrei.pdf
Ansprechpartner:
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
Wagner Veronika Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie Erreichbar: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag |
Fachaufsicht Kindertagesbetreuung, gesetzlicher Jugendschutz
Schäfer Martin Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie |
Anträge
>> 1. Antrag Pflegeerlaubnis Betreuung Tagespflegekindern (PDF)
>> 2. Antrag Pflegeerlaubnis Betreuung Tagespflegekindern Großtagespflegestelle (PDF)
>> 3. Antrag Betriebserlaubnis Kindertageseinrichtungen (PDF)
>> 4. Antrag Zustimmung nichtpädagogisches Personal (PDF)
>> 5. Merkblatt besondere Vorkommnisse (PDF)
>> 6. Für Personalmeldungen nach § 47 SGB VIII ist folgendes Online-Formular zu verwenden.
>> 7. Für Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendliche zu beeinträchtigen ist folgendes Online-Formular zu verwenden.