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Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung für Frauen, Männer und Menschen anderer Geschlechter

Der Landkreis GAP sieht sich dem gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen, Männern und nicht binären Personen verpflichtet. Zuständig dafür ist die Gleichstellungsbeauftragte im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.

Sie wirkt im Rahmen ihrer internen und externen Arbeit auf die Gleichstellung von Frauen, Männern und nicht binären Personen in Familie, Beruf und Gesellschaft hin. Wo erforderlich sind die Aktivitäten der Gleichstellungsbeauftragten darauf gerichtet, Diskriminierung von benachteiligten Personengruppen, insbesondere von Frauen und Mädchen, abzubauen und diese bei ihrem Bemühen um gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu unterstützen.

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[© SolStock | iStock]



Ziele

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich ein:
- um Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Frauen, Männer und Menschen anderer Geschlechter bei ihrer persönlichen Lebensgestaltung in allen Lebensbereichen zwischen mehreren Möglichkeiten auswählen können

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Gesetzliche Grundlagen

Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt auf Grundlage der folgenden Gesetze, das Landratsamt, sowie Bürger*innen des Landkreises, die Gleichstellung von Frauen, Männern und Menschen weiterer Geschlechter auf der kommunalen Ebene zu verwirklichen.

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