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Verhütungsmittel-Fonds

Bildnachweis: [© AntonioGuillem | iStock]

Personen, ab dem 22. Geburtstag, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Durch die Krankenkassen werden diese Kosten dann nicht mehr übernommen.

Wer staatliche Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Verhütungsmittel jedoch oft nicht leisten.

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen unterstützt nun diese Personen seit dem Sommer 2020 mit einer freiwilligen Kostenübernahme.

So werden im Sinne der Familienplanung die Kosten von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für Frauen und Männer mit geringem Einkommen durch einen so genannten Verhütungsmittelfonds übernommen. Einen Antrag auf Kostenübernahme können Frauen und Männer stellen, die mindestens 22 Jahre alt sind, im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wohnen, eine Beratung bei einer der kooperierenden Beratungsstellen in Anspruch genommen haben und Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, BAföG, Berufsausbildungshilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Kostenübernahme ab dem 18. Lebensjahr) erhalten. Auch bei einem geringen Einkommen und im berechtigten Einzelfall prüfen die kooperierenden Beratungsstellen, ob das Angebot genutzt werden kann. Hierbei wird die Einkommensgrenze der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ zugrunde gelegt.

Der Verhütungsmittelfonds ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Informationen zum Verhütungsfonds gibt es bei:
Ulrike Leimig - Gleichstellungsstelle
Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821  751-441
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