Du fragst dich was und wann für dich und deine Freunde erlaubt und was verboten ist?
Kinder und Jugendliche haben vielfältige Rechte, was jedoch auch bedeutet, dass es Rahmenbedingungen gibt.
Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe die Rechte und Chancen von Kinder bzw. Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern. Sie sollen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten durch Erziehung heranwachsen.
Ziel aller Bemühungen des Jugendschutzes ist es daher, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld etwaiger Gefährdungen. Jugendschutz vermittelt Orientierungshilfen und wirkt mit dem Ziel, positive, von Gefährdungen freie Lebenswelten von jungen Menschen herzustellen und zu sichern.
Gesetzlicher Jugendschutz
Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen.
Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z. B. von Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern. Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z. B. personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.
Sehr gute Links:
Wer darf was und wann?
Überblick nach Alter >> www.jugendschutz-aktiv.de/das-jugendschutzgesetz
Wer darf was und wann?
Überblick nach Gegenstand (Gaststätten, Nachtbars, Diskotheken, Spielhallen, Veranstaltungen, Kino, Alkohol…) >> www.jugendschutz-aktiv.de/das-jugendschutzgesetz
Jugendschutz-Rechner
www.jugendschutz-aktiv.de/informationen
Nähere Informationen und Auskünfte stellt auch der zuständige Sachbearbeiter
Herr Schäfer
Amt für Kinder, Jugend und Familie Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 751-260
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gerne zur Verfügung.