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Ehrenamts­versicherung

Bildnachweis: [© Robert Daly | iStock]

Schutz für Ehrenamtliche
Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben.

Die Ehrenamtsversicherung  besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung. Sie ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig. Das heißt eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall vor.

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.

Rechtlich selbstständige Vereinigungen, also insbesondere Vereine, müssen ihre ehrenamtlich Tätigen weiterhin selbst gegen Haftpflichtrisiken versichern.

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