Die Fachstelle Familienförderung wirkt auf die Förderung und Bildung von Eltern und Familien im Landkreis hin. Diese soll zeitgemäß, fachlich kompetent und gut aufeinander abgestimmt gestaltet werden.
Sie vernetzt und berät freie Träger der Jugendhilfe, Gemeinden sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau der Struktur der Familienbildung. Die Fachstelle wirkt eng mit einem Netzwerk aus Fachkräften und den Familienbeauftragten der Gemeinden zusammen. Sie fördert und koordiniert außerdem beratend die Familienstützpunkte im Landkreis GAP.
Ihre koordinierende Fachstelle für Familienförderung
Eva Krapf Landratsamt GAP - Sachgebiet Chancengleichheit |
Familienbildung
Die verschiedenen Angebote der Familienbildung sollen die Erziehungs- und Beziehungskompetenz stärken und dazu beitragen, dass Erziehende ohne Druck ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen können.
Familienbildung
Familienbildung kann über Vorträge, Kursreihen, Elterncafés, Eltertalks, Online und zum Beispiel über Podcasts erfolgen. Familienbildung geschieht auch bei persönlichen Erst-Beratungs-Gesprächen zu Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Familie. Bei Bedarf vermitteln professionelle Fachkräfte der Familienbildung an die richtigen Stellen weiter. Angebote der Familienfreizeit und -erholung vor allem in belastenden Familiensituationen sind ebenfalls Teil der Familienbildung. Gegenseitige Nachbarschaftshilfe stärken und organisieren - all das geschieht in der Familienbildung.
Bei der Weiterentwicklung der kommunalen Aufgabe unterstützt der Freistaat Bayern den Landkreis Garmisch-Partenkirchen finanziell und organisatorisch.
Ziel der Kooperation ist die Planung, Organisation und Vernetzung lokaler Angebote der Eltern- und Familienbildung. Wichtiges Element ist die Förderung und Einrichtung von Familienstützpunkten als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien.
1. Familienbildungskonzenpt (2020) >> hier
1. Fortschreibung des Familienbildungskonzepts (2024) >> hier
Infobroschüre Eltern- und Familienbildung ifb >> hier
Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII)
Der Landkreis gewährt Zuwendungen an Träger von Maßnahmen der Familienbildung, von Gruppenangeboten für Familien, Angebote der Familienerholung und der Fortbildung Ehrenamtlicher im Bereich der Familienbildung.
Berücksichtigungsfähig sind Träger, Vereine und Initiativen die im Bereich der freien Jugendhilfe tätig sind bzw. sein wollen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie >> hier
Anträge (Antragsformular >> hier) können bei der Fachstelle Familienförderung beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden >> Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Familienstützpunkte des Landkreises befinden sich in Oberammergau, Murnau, in Garmisch-Partenkirchen und im Isartal