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Gesetzliche Grundlagen

Bildnachweis: [© suteishi | iStock]

Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt auf Grundlage der folgenden Gesetze, das Landratsamt, sowie Bürger*innen des Landkreises, die Gleichstellung von Frauen, Männern und Menschen weiterer Geschlechter auf der kommunalen Ebene zu verwirklichen.

• (GG) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3
Grundgesetz (Gesamtausgabe)
• (BayGlG) Bayerisches Gleichstellungsgesetz vom 24.Mai 1996
Bayerisches Gleichstellungsgesetz (Stand 2006)
• (AGG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Gesamtausgabe)
Für das Staats- und Völkerrecht grundlegende Verfassungs-Urkunden
• Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männer
Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
• Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2000
Europäisches Parlament, Informationsbüro in Deutschland

Stärkung der Gleichstellung von Frauen, Männern und Menschen weiterer Geschlechter, und des Rechts, insbesondere von Frauen und Mädchen, auf ein gewaltfreies Leben.
• Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, 17. Juli 2017
Istanbul-Konvention

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