In Kindergärten werden Kinder ganztags oder für einen Teil des Tages betreut und gefördert – je nach Bedarf der Eltern. Der Kindergarten steht in der Regel allen Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.
Es wird empfohlen maximal 22 Kinder in einer Gruppe zu betreuen.
Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Kindertageseinrichtung besteht in Bayern gemäß §24 SGB VIII ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Besonders wichtig ist die vorschulische Bildung in Kindergärten, damit der Übergang in die Grundschule gelingt.
Jede Kindertageseinrichtung im Landkreis GAP arbeitet nach einem eigenen pädagogischen Konzept. Familien können daher aus einer vielfältigen Betreuungslandschaft den passenden Betreuungsplatz auswählen. Die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist im Rahmen der Inklusion in allen Kindergärten möglich.
Einrichtungen benötigen grundsätzlich eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Zudem achtet eine Aufsichtsbehörde im Sinne der Rechtsgrundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) auf die Umsetzung der Qualitätsstandards.
Die Anmeldung Ihres Kindes für einen Betreuungsplatz ist seit dem 01.01.2024 über das Zentrale Anmeldeverfahren des Landkreises Garmisch-Partenkirchen möglich.
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Auf dem Bildungsatlas finden sie Kindergärten mit weiteren Informationen und Kontaktdaten in Ihrer Nähe.
Hinweis:
Mittels Klicks auf die Symbole oder Zahlen der Karte erhalten Sie weitere Informationen über die Einrichtungen an diesem Standort sowie Verlinkungen zu deren Homepages. Der Bildungsatlas ist ein Serviceangebot des Landkreises GAP.
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