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Hilfe zur Pflege nach SGB XII

Bildnachweis: [© Ocskaymark | iStock]

Der Bezirk Oberbayern unterstützt Menschen mit ambulantem und stationärem Pflegebedarf im Rahmen der Hilfe zur Pflege.

Diese Form der Sozialhilfe greift, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege zuhause, in einer Pflege-WG oder einem Pflegeheim selbst zu finanzieren. Der Bezirk Oberbayern ist dann für die Gewährung der Hilfe zur Pflege als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Weitere Informationen. Donnerstag bietet der Bezirk Oberbayern dazu eine „Vor-Ort-Beratung“ im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen an.


Bezirk Oberbayern – Servicestelle Soziales
Prinzregentenstraße 14, 80538 München
Tel.: 089 21 98-2 10 10 oder -2 10 11 oder -2 10 12
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www.bezirk-oberbayern.de

Sprechtag: Donnerstag Vor Ort Beratung im Landratsamt GAP, Olympiastraße 10 82467 Garmisch-Partenkirchen
Terminvereinbarung unter: Tel.: 089 2198-21056

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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