Agentur für Arbeit Garmisch-Partenkirchen
Wenn Sie eines der folgenden Themen haben, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsagentur:
- Arbeitssuchend melden
- Arbeitslosengeld beantragen
- Kindergeld beantragen oder Änderungen mitteilen
- Berufsberatung vor dem Erwerbsleben
- Chancengleichheit und Wiedereinstieg
- Grenzenüberschreitende Arbeitsvermittlung
www.arbeitsagentur.de/weilheim/garmisch-partenkirchen
Berufsberatung im Erwerbsleben
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater begleiten und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer beruflichen Zukunft.
Wir erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Lösungsstrategie und helfen Ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Unser Dienstleistungsangebot richtet sich vor allem an beruflich Wiedereinsteigende und Erwerbstätige vor einer beruflichen Neuorientierung oder mit geringer Qualifikation – jeden Alters. Infos unter:
www.arbeitsagentur.de/weilheim/berufsberatung-im-erwerbsleben
Jobcenter Garmisch-Partenkirchen
Das Jobcenter betreut, berät und vermittelt Menschen in die Arbeit oder in eine Ausbildung. Voraussetzung ist, dass diese Arbeitslosengeld II oder andere Leistungen nach dem „Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ erhalten. Bei Anspruch auf Leistungen des Jobcenters und wenn man den Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann, ist das Jobcenter da. Unterstützt wird bei der aktuellen Situation um den Weg aus der Hilfebedürftigkeit zurück in die Erwerbstätigkeit gehen zu können.
www.jobcenter-gap.de