Pflegeversicherung
Wer Pflege benötigt oder als Angehöriger Pflege leistet, wird nicht allein gelassen. Die Pflegeversicherung bietet viele Leistungen und Angebote zur Unterstützung, damit Ihr Alltag verbessert wird.
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FINANZEN
- Pflegeversicherung
- Hilfe zur Pflege nach SGB XII
- Zuzahlungsbefreiungen
- Rundfunk- & Telefongebühren Befreiung
- Eingliederungshilfe
- Grundsicherung im Alter
- Bayerisches Landespflegegeld
- Kriegsopferfürsorge
- Wohngeld- Miet- & Lastenzuschüsse
- Wohnraumförderung
Wer Pflege benötigt oder als Angehöriger Pflege leistet, wird nicht allein gelassen. Die Pflegeversicherung bietet viele Leistungen und Angebote zur Unterstützung, damit Ihr Alltag verbessert wird.
Der Bezirk Oberbayern unterstützt Menschen mit ambulantem und stationärem Pflegebedarf im Rahmen der Hilfe zur Pflege.
... bei Medikamenten und anderen medizinischen Leistungen
Wer im Jahr mehr als 2 % des gesamten jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen, z. B. für Medikamente, ausgeben muss, kann sich den zu viel gezahlten Betrag von seiner Krankenversicherung erstatten lassen.
Rundfunkbeitrag
Wer einkommensabhängig bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Die Grundsicherungsleistungen sind keine Almosen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung. Sie sollen den Empfängern trotz nicht ausreichender Einkünfte eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen.
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Unter Umständen wird Kriegsopferfürsorge nicht nur für Kriegsbeschädigte gewährt, sondern auch für deren Familien und Hinterbliebenen. In Betracht kommen persönliche Hilfen, Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen.
Zum 1. Januar 2020 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Sie bedeutet eine deutliche Verbesserung für viele Menschen, die ein geringes Erwerbseinkommen oder eine geringe Rente oder sonstige Einkünfte haben.
Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung