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Eingliederungshilfe

Bildnachweis: [© KatarzynaBialasiewicz | iStock]
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach SGB XII hat zur Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern sowie Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.
In der Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderungen ist der Bezirk Oberbayern zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft: von der Schul- und Hochschulausbildung bis hin zu Reha-Maßnahmen, dem Besuch von Werk- und Förderstätten und der Betreuung in ambulanten Wohnformen oder stationären Einrichtungen.
 
Bezirk Oberbayern – Servicestelle Soziales
Prinzregentenstraße 14, 80538 München
Tel.: 089 21 98 - 2 10 10  oder  - 2 10 11  oder  - 2 10 12
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Sprechtag: Donnerstag Vor Ort Beratung im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen

Terminvereinbarung unter
Tel.: 089 2198 21056
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