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Finanzielles

Bildnachweis: [© Elena Semenova | iStock]

Familien bekommen in verschiedenster Hinsicht finanzielle Unterstützung. Hier werden Sie bestimmt fündig!


Familienportal des Bundes
Hier befinden sich nahezu sämtliche Leistungen für Familien u.a.: Kinderwunsch, Elterngeld & Elternzeit, Mutterschafts­leistungen & Mutterschutz, Kindergeld & Kinderzuschlag, Unterhalt & Unterhaltsvorschuss, Behinderung, Regenbogenfamilie, Steuerentlastungen... mit:
 -  Rechnern und Anträgen zum Herunterladen auf >>  www.familienportal.de/familienleistungen
 -  Infotool Familienleistungen>>  www.familienportal.de/infotool-familienleistungen
 -  Unterstützung für Zugewanderte und ihre Familien >>  www.familienportal.de/zuwanderung-und-integration


Baer - Bayerisches Familienportal
Unter der Kategorie „Finanzielle Leistungen & Hilfen“ finden Sie eine Übersicht aller finanzieller Hilfen für Familien wie: Bayerisches Familiengeld, Bayerisches Krippengeld, Baukindergeld u.v.m.
https://www.baer.bayern.de


Zusatzleistungen für Familien in Bayern - 
auch wegen Corona
Finanzielle Leistungen wie das Bayerische Familiengeld, das Bayerische Krippengeld oder den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende sowie Corona Leistungen sind  hier zu finden >> www.familienland.bayern.de/finanzielle-leistungen


Bildungs- & Teilhabepaket
- Landkreis GAP
Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf's Mitmachen und auf gute Entwicklungschancen. Zum Beispiel durch die Teilnahme an Schulausflügen, durch ein Mittagessen in der Kita, im Hort oder in der Schule, durch die Möglichkeit Nachhilfe zu bekommen oder durch das Erlernen eines Instruments oder einer Sportart.
Infos und Anträge zum Download >> hier


Verhütungsmittelfonds -
Gleichstellungsstelle Landkreis GAP
Informationen unter: Gleichstellung / Projekte / Verhütungsmittel-Fonds


Freizeitpass in Garmisch-Partenkirchen 
- Vergünstigungen bei Freizeit, Einkaufen, Bildung und Bewegung für berechtigte Familien 
Alle Infos unter: Leben in GAP/ Gemeinschaft / Freizeitpass


Familienpass in Murnau
- Vergünstigungen für berechtigte Familien
www.murnau.de/de/familienpass


Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder weniger als den gültigen Mindestunterhalt erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
www.lra-gap.de/de/beistandschaft-und-unterhalt


Arbeitslosengeld

                       Agentur für ArbeitGarmisch-Partenkirchen
  Chamonixstr. 3-9, 82467 Garmisch-Partenkirchen
  Öffnungszeiten:  Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
  Tel.: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/innen)  Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr - kostenfrei
  Tel.: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber/innen)  Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr - kostenfrei
  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  Wichtige Informationen unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden
  Mit den digitalen Services stehen Ihnen viele Serviceleistungen rund um die Uhr bequem von zu Hause aus zur Verfügung: www.arbeitsagentur.de/eservices
   
   
  Jobcenter Garmisch-Partenkirchen
  Arbeitslosengeld II 
  Bahnhofstr. 35a, Garmisch-Partenkirchen
  Tel.: 08821  96685 0
  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Kostenübernahme für Familienerholung
Gemeinsamer Familienurlaub kann wesentlich zur Verbesserung des Klimas in der Familie beisteuern. Familien mit Kindern, die sich finanziell keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, haben die Möglichkeit, in einer Familienferienstätte geförderten Urlaub zu machen.
www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung


Familienbildung am Wochenende
Um für Familien in besonderen Partnerschafts- und Familienphasen Familienbildung zu ermöglichen, kann in Bayern eine spezielle finanzielle Unterstützung für die Eltern- und Familienbildung am Wochenende beantragt werden.
zbfs.bayern.de/foerderung/familie/familienbildung

Familien in Not (Landesstiftung für Mutter und Kind) – für Familien und Alleinerziehende in Not
Die Hilfe wird nur gewährt, wenn keine anderen gesetzlichen Ansprüche bestehen. Kinderreiche Familien (mit drei oder mehr minderjährigen Kindern) und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind können den Antrag stellen. Ausnahmefälle können auch berücksichtigt werden (wie etwa bei schwerer Behinderung eines Familienmitgliedes).
www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/familie-in-not


Ausgleich bei der Rente für Geschiedene - 
Deutsche Rentenversicherung 
www.deutsche-rentenversicherung.de/Broschueren

 


 

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