Familien bekommen in verschiedenster Hinsicht finanzielle Unterstützung. Hier werden Sie bestimmt fündig!
ELTERNGELD
Informationen zum Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus >> www.zbfs.bayern.de
Antrag, OnlineTools, Häufig Fragen, Erklärfilm
Beratung zum Elterngeld im Landkreis Garmisch-Partenkirchen >> Schwangerenberatungsstellen
MUTTERSCHAFTLEISTUNGEN
Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes und Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbots
Informationen und Weg zur Antragstellung>> familienportal.de
BAYERISCHES FAMILIENGELD
Für Eltern, deren Kinder vor dem 01.01.25 geboren wurden.
Informationen >> www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/
KINDERGELD
Familienkasse Bayern Süd >> www.arbeitsagentur.de
Online-Antrag >> www.bayernportal.de
KINDERZUSCHLAG
Leistung für Familien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie beziehen Kindergeld,
- Ihr Moantliches Brutoeinkommen erreicht die Mindesteinkommensgrenze,
- Ihre Kinder wohnen in Ihren Haushalt und sind unter 25 Jahren,
- und Ihre Kinder sind ledig
Informationen, Erklärvideo und Online-Antrag >> www.arbeitsagentur.de/kiz
BAYERISCHES KRIPPENGELD
- Für Eltern, deren Kinder vor dem 01.01.25 geboren wurden
- Ab dem 2. Lebensjahr
- Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen
Informationen >> www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/krippengeld
Online-Antrag >> www.krippengeld.bayern.de
FÖRDERUNG BEI BETREUUNGSKOSTEN
Für Eltern, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, WoGG oder Kinderzuschlag erhalten.
BABY-ERSTAUSSTATTUNG
Jobcenter
Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, kann einen Antrag auf Baby-Erstausstattung stellen. Wichtig: Erst Antrag stellen, dann notwendige Schwangerschaftskleidung und Babysachen kaufen (Quittung unbedingt aufbewahren).
Weitere Beratung bekommen Sie bei der KoKi-Frühe Hilfen und den Schwangerenberatungsstellen im Landkreis.
BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET
Für Kinder, jugendliche und junge Erwachsene, die noch keine 25 Jahre alt sind. Ausgenommen sind Leistugnen für die Teilhabe an Sport, Freizeit und Kultur - hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Voraussetzungen ist weiter, dass eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe nach dem SGB VII
- Leistungen aus dem AsylbLG
- Kinderzuschlag
- Wohngeld (Mietzuschuss)
Weitere Informationen >> www.lra-gap.de/de/bildungspaket
Zuständigkeit:
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder SOzialgeld beziehen, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.
Antragsformulare >> www.lra-gap.de/de/formulare (Rubrik "Sozialamt")
VERHÜTUNGSMITTELFONDS
Kostenübernahme von Verhütungsmiteln für Frauen und Männer aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Wichtig: Es gelten bestimmte Voraussetzungen!
Voraussetzungen und weitere Informationen >> www.lra-gap.de
BEIHILFE BEI MEHRLINGSGEBURTEN
Einmalige Leistung bei der Geburt von Drillingen, Vierlingen oder Fünflingen.
Wichtig: es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Informationen >> www.zbfs.bayern.de
Antrag >> Hier
HILFEN FÜR KINDERREICHE FAMILIEN UND ALLEINERZIEHENDE
Wichtig: es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Informationen >> www.zbfs.bayern.de/foerderungen
Antrag >> Hier
HAUSHALTSHILFE
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn
- das Führen des Haushalts nicht möglich ist (z.B. wegen Krankenhausaufenthalt)
- Kind unter 12 Jahre alt oder auf Hilfe der Eltern angewiesen ist
Weitere Informationen >> www.bundesgesundheitsministerium.de/haushaltshilfe/
KINDERKRANKENGELD
Erwerbstätige Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung, um ihr krankes Kind zu Hause zu pflegen.
Inforamtionen und Voraussetzungen >> www.kindergesundheit-info.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
HINTERBLIEBENENRENTE
Für Witwen und Waisen
Informationen >> www.deutsche-rentenversicherung.de
Infobroschüre der Deutschen Rentenversierung >> Hier
UNTERHALTSVORSCHUSS
Für Alleinerziehende, die keinen oder weniger als den gültigen Mindestunterhalt erhalten.
Informationen >> www.lra-gap.de
FAMILIENERHOLUNG
Unterstützung von Familien für den Urlaub in einer Familienferienstätte.
Wichtig: es müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Informationen >> www.zbfs.bayern.de
FAMILIENBILDUNG
Finanzielle Unterstützung für Eltern bei Wochenendseminaren.
Wichtig: es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Informationen >> www.zbfs.bayern.de
FERIENPASS
Pass für alle Kinder und Jugendlichen im Landkreis. Vergünstigungen für Angebote in den Sommerferien.
Informationen >> www.kjr-gap.de
FAMILIENKARTE MURNAU
Für Famlien, die in Murnau leben und Sozialleistungen beziehen.
Weitere Inforamtionen >> www.murnau.de
MURMEL SECOND HAND
Gebrauchte Kinder- und Umstandskleidung und Spiele zu günstigen Preisen.
Kontakt und Öffnungszeiten >> www.murmel-ev.de/Familienzentrum/Murmel-Secondhand
KLEIDERZENTRALE MURNAU
Kleidung, Wohntextilien und Ähnliches für sehr kleines Geld.
Informationen und Öffnungszeiten >> www.dfv-bayern.de/ov-murnau/kleiderzentrale-murnau
KLEIDERRETTER BRK
Kleidermarkt in Garmisch-Partenkirchen
Kontakt und Öffnungszeiten >> www.brk-partenkirchen.de
PROZENTMARKT MURNAU UND GARMISCH-PARTENKIRCHEN
Günstige Kleidung, Möbel, Hausrat, Bücher, Elektrogeräte
Kontakt und Öffnungszeiten >> www.prozentmarkt.de
FREIZEITPASS DES LANDKREISES GARMISCH-PARTENKIRCHEN
Personen, die im Landkreis Leben und Sozialleistungen beziehen.
Voraussetzungen und Informationen >> www.leben-in-gap.de
Beantragung >> www.eben-in-gap.de
LANDKREISPASS
Mit dem Landkreispass erhalten Sie das Monatsticket S des MVV. Voraussetzung:
- laufende Hilfe zum lebensunterhalt oder Grundsicherung
- Bürgergeld (SBG II)
- Leistungen nach dem AsylbewerberLG
Informationen und Antrag >> www.leben-in-gap.de
PORTALE
Familienportal des Bundes
Hier befinden sich nahezu sämtliche Leistungen für Familien u.a.: Kinderwunsch, Elterngeld & Elternzeit, Mutterschaftsleistungen & Mutterschutz, Kindergeld & Kinderzuschlag, Unterhalt & Unterhaltsvorschuss, Behinderung, Regenbogenfamilie, Steuerentlastungen... mit:
- Rechnern und Anträgen zum Herunterladen auf >> www.familienportal.de/familienleistungen
- Infotool Familienleistungen>> www.familienportal.de/infotool-familienleistungen
- Unterstützung für Zugewanderte und ihre Familien >> www.familienportal.de/zuwanderung-und-integration
Bayerischer Erziehungsratgeber
Unter der Kategorie „Finanzielle Leistungen & Hilfen“ finden Sie eine Übersicht aller finanzieller Hilfen für Familien wie: Bayerisches Familiengeld, Bayerisches Krippengeld, Baukindergeld u.v.m.
Arbeitslosengeld
| Agentur für ArbeitGarmisch-Partenkirchen | |
| Chamonixstr. 3-9, 82467 Garmisch-Partenkirchen | |
| Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Tel.: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/innen) Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr - kostenfrei | |
| Tel.: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber/innen) Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr - kostenfrei | |
| Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | |
| Wichtige Informationen unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden |
|
| Mit den digitalen Services stehen Ihnen viele Serviceleistungen rund um die Uhr bequem von zu Hause aus zur Verfügung: www.arbeitsagentur.de/eservices | |
| Jobcenter Garmisch-Partenkirchen | |
| Arbeitslosengeld II | |
| Bahnhofstr. 35a, Garmisch-Partenkirchen | |
| Tel.: 08821 96685 0 | |
| Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Kostenübernahme für Familienerholung
Gemeinsamer Familienurlaub kann wesentlich zur Verbesserung des Klimas in der Familie beisteuern. Familien mit Kindern, die sich finanziell keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, haben die Möglichkeit, in einer Familienferienstätte geförderten Urlaub zu machen.
www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung
Familienbildung am Wochenende
Um für Familien in besonderen Partnerschafts- und Familienphasen Familienbildung zu ermöglichen, kann in Bayern eine spezielle finanzielle Unterstützung für die Eltern- und Familienbildung am Wochenende beantragt werden.
zbfs.bayern.de/foerderung/familie/familienbildung
Familien in Not (Landesstiftung für Mutter und Kind) – für Familien und Alleinerziehende in Not
Die Hilfe wird nur gewährt, wenn keine anderen gesetzlichen Ansprüche bestehen. Kinderreiche Familien (mit drei oder mehr minderjährigen Kindern) und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind können den Antrag stellen. Ausnahmefälle können auch berücksichtigt werden (wie etwa bei schwerer Behinderung eines Familienmitgliedes).
www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/familie-in-not
Ausgleich bei der Rente für Geschiedene - Deutsche Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de/Broschueren