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Finanzielles

Bildnachweis: [© Elena Semenova | iStock]

Familien bekommen in verschiedenster Hinsicht finanzielle Unterstützung. Hier werden Sie bestimmt fündig!

ELTERNGELD

Informationen zum Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus  >> www.zbfs.bayern.de 
Antrag, OnlineTools, Häufig Fragen, Erklärfilm

Beratung zum Elterngeld im Landkreis Garmisch-Partenkirchen >> Schwangerenberatungsstellen


MUTTERSCHAFTLEISTUNGEN
Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes und Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbots

Informationen und Weg zur Antragstellung>> familienportal.de


BAYERISCHES FAMILIENGELD
Für Eltern, deren Kinder vor dem 01.01.25 geboren wurden.

Informationen >> www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/


KINDERGELD

Familienkasse Bayern Süd >> www.arbeitsagentur.de

Online-Antrag >> www.bayernportal.de


KINDERZUSCHLAG
Leistung für Familien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie beziehen Kindergeld,
- Ihr Moantliches Brutoeinkommen erreicht die Mindesteinkommensgrenze,
- Ihre Kinder wohnen in Ihren Haushalt und sind unter 25 Jahren, 
- und Ihre Kinder sind ledig 

Informationen, Erklärvideo und Online-Antrag >> www.arbeitsagentur.de/kiz


BAYERISCHES KRIPPENGELD 
- Für Eltern, deren Kinder vor dem 01.01.25 geboren wurden
- Ab dem 2. Lebensjahr 
- Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen

Informationen >> www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/krippengeld

Online-Antrag >> www.krippengeld.bayern.de


FÖRDERUNG BEI BETREUUNGSKOSTEN
Für Eltern, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, WoGG oder Kinderzuschlag erhalten.


BABY-ERSTAUSSTATTUNG

Jobcenter
Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, kann einen Antrag auf Baby-Erstausstattung stellen. Wichtig: Erst Antrag stellen, dann notwendige Schwangerschaftskleidung und Babysachen kaufen (Quittung unbedingt aufbewahren).

Weitere Beratung bekommen Sie bei der KoKi-Frühe Hilfen und den Schwangerenberatungsstellen im Landkreis. 


BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET
Für Kinder, jugendliche und junge Erwachsene, die noch keine 25 Jahre alt sind. Ausgenommen sind Leistugnen für die Teilhabe an Sport, Freizeit und Kultur - hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

Voraussetzungen ist weiter, dass eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe nach dem SGB VII
- Leistungen aus dem AsylbLG
- Kinderzuschlag 
- Wohngeld (Mietzuschuss)

Weitere Informationen >> www.lra-gap.de/de/bildungspaket

Zuständigkeit:
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder SOzialgeld beziehen, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.

Antragsformulare >> www.lra-gap.de/de/formulare (Rubrik "Sozialamt")


VERHÜTUNGSMITTELFONDS
Kostenübernahme von Verhütungsmiteln für Frauen und Männer aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Wichtig: Es gelten bestimmte Voraussetzungen!
 
Voraussetzungen und weitere Informationen >> www.lra-gap.de


BEIHILFE BEI MEHRLINGSGEBURTEN
Einmalige Leistung bei der Geburt von Drillingen, Vierlingen oder Fünflingen.
Wichtig: es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Informationen >> www.zbfs.bayern.de

Antrag >> Hier


HILFEN FÜR KINDERREICHE FAMILIEN UND ALLEINERZIEHENDE 
Wichtig: es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. 

Informationen >> www.zbfs.bayern.de/foerderungen

Antrag >> Hier


HAUSHALTSHILFE
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn
- das Führen des Haushalts nicht möglich ist (z.B. wegen Krankenhausaufenthalt)
- Kind unter 12 Jahre alt oder auf Hilfe der Eltern angewiesen ist 

Weitere Informationen >> www.bundesgesundheitsministerium.de/haushaltshilfe/
KINDERKRANKENGELD
Erwerbstätige Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung, um ihr krankes Kind zu Hause zu pflegen.

Inforamtionen und Voraussetzungen >> www.kindergesundheit-info.de

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.


HINTERBLIEBENENRENTE 
Für Witwen und Waisen 

Informationen >> www.deutsche-rentenversicherung.de 

Infobroschüre der Deutschen Rentenversierung >> Hier


UNTERHALTSVORSCHUSS
Für Alleinerziehende, die keinen oder weniger als den gültigen Mindestunterhalt erhalten.

Informationen >> www.lra-gap.de


FAMILIENERHOLUNG
Unterstützung von Familien für den Urlaub in einer Familienferienstätte.
Wichtig: es müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Informationen >> www.zbfs.bayern.de


FAMILIENBILDUNG 

Finanzielle Unterstützung für Eltern bei Wochenendseminaren.
Wichtig: es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Informationen >> www.zbfs.bayern.de



FERIENPASS
Pass für alle Kinder und Jugendlichen im Landkreis. Vergünstigungen für Angebote in den Sommerferien.

Informationen >> www.kjr-gap.de


FAMILIENKARTE MURNAU
Für Famlien, die in Murnau leben und Sozialleistungen beziehen.

Weitere Inforamtionen >> www.murnau.de


MURMEL SECOND HAND 
Gebrauchte Kinder- und Umstandskleidung und Spiele zu günstigen Preisen.

Kontakt und Öffnungszeiten >> www.murmel-ev.de/Familienzentrum/Murmel-Secondhand


KLEIDERZENTRALE MURNAU
Kleidung, Wohntextilien und Ähnliches für sehr kleines Geld.

Informationen und Öffnungszeiten >> www.dfv-bayern.de/ov-murnau/kleiderzentrale-murnau


KLEIDERRETTER BRK
Kleidermarkt in Garmisch-Partenkirchen 

Kontakt und Öffnungszeiten >> www.brk-partenkirchen.de


 

PROZENTMARKT MURNAU UND GARMISCH-PARTENKIRCHEN 
Günstige Kleidung, Möbel, Hausrat, Bücher, Elektrogeräte 

Kontakt und Öffnungszeiten >> www.prozentmarkt.de


FREIZEITPASS DES LANDKREISES GARMISCH-PARTENKIRCHEN 
Personen, die im Landkreis Leben und Sozialleistungen beziehen.

Voraussetzungen und Informationen >> www.leben-in-gap.de

Beantragung >> www.eben-in-gap.de


LANDKREISPASS 
Mit dem Landkreispass erhalten Sie das Monatsticket S des MVV. Voraussetzung:
- laufende Hilfe zum lebensunterhalt oder Grundsicherung 
- Bürgergeld (SBG II)
- Leistungen nach dem AsylbewerberLG

Informationen und Antrag >> www.leben-in-gap.de



 PORTALE


Familienportal des Bundes
Hier befinden sich nahezu sämtliche Leistungen für Familien u.a.: Kinderwunsch, Elterngeld & Elternzeit, Mutterschafts­leistungen & Mutterschutz, Kindergeld & Kinderzuschlag, Unterhalt & Unterhaltsvorschuss, Behinderung, Regenbogenfamilie, Steuerentlastungen... mit:
 -  Rechnern und Anträgen zum Herunterladen auf >>  www.familienportal.de/familienleistungen
 -  Infotool Familienleistungen>>  www.familienportal.de/infotool-familienleistungen
 -  Unterstützung für Zugewanderte und ihre Familien >>  www.familienportal.de/zuwanderung-und-integration


Bayerischer Erziehungsratgeber
Unter der Kategorie „Finanzielle Leistungen & Hilfen“ finden Sie eine Übersicht aller finanzieller Hilfen für Familien wie: Bayerisches Familiengeld, Bayerisches Krippengeld, Baukindergeld u.v.m.







 

Arbeitslosengeld

                       Agentur für ArbeitGarmisch-Partenkirchen
  Chamonixstr. 3-9, 82467 Garmisch-Partenkirchen
  Öffnungszeiten:  Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
  Tel.: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/innen)  Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr - kostenfrei
  Tel.: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber/innen)  Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr - kostenfrei
  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  Wichtige Informationen unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden
  Mit den digitalen Services stehen Ihnen viele Serviceleistungen rund um die Uhr bequem von zu Hause aus zur Verfügung: www.arbeitsagentur.de/eservices
   
   
  Jobcenter Garmisch-Partenkirchen
  Arbeitslosengeld II 
  Bahnhofstr. 35a, Garmisch-Partenkirchen
  Tel.: 08821  96685 0
  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Kostenübernahme für Familienerholung
Gemeinsamer Familienurlaub kann wesentlich zur Verbesserung des Klimas in der Familie beisteuern. Familien mit Kindern, die sich finanziell keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, haben die Möglichkeit, in einer Familienferienstätte geförderten Urlaub zu machen.
www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung


Familienbildung am Wochenende
Um für Familien in besonderen Partnerschafts- und Familienphasen Familienbildung zu ermöglichen, kann in Bayern eine spezielle finanzielle Unterstützung für die Eltern- und Familienbildung am Wochenende beantragt werden.
zbfs.bayern.de/foerderung/familie/familienbildung

Familien in Not (Landesstiftung für Mutter und Kind) – für Familien und Alleinerziehende in Not
Die Hilfe wird nur gewährt, wenn keine anderen gesetzlichen Ansprüche bestehen. Kinderreiche Familien (mit drei oder mehr minderjährigen Kindern) und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind können den Antrag stellen. Ausnahmefälle können auch berücksichtigt werden (wie etwa bei schwerer Behinderung eines Familienmitgliedes).
www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/familie-in-not


Ausgleich bei der Rente für Geschiedene - Deutsche Rentenversicherung 
www.deutsche-rentenversicherung.de/Broschueren

 


 

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