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Rundfunk- & Telefongebühren Befreiung

Bildnachweis: [© micha360 | iStock]

Rundfunkbeitrag
Wer einkommensabhängig bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Dies betrifft auch Bezieher von Grundsicherung im Alter. Für den Antrag ist ein entsprechender Nachweis der zuständigen Behörde, z. B. des Sozialamts, nötig.
Auch Menschen mit Behinderung können von einer Reduzierung des Beitrags bzw. einer kompletten Befreiung (siehe Schwerbehindertenausweis) profitieren. Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, die dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei ARD ZDF Deutschlandradio Tel.: 01806 99955510 oder im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de


Telefongebühren
Der Sozialtarif der Deutschen Telekom ist für Personen, die vom Rundfunkbeitrag befreit bzw. nur ermäßigt beitragspflichtig sind, sowie für Blinde, Gehörlose und Sprachbehinderte, deren Behinderungsgrad mindestens 90 GdB erreicht. Der Sozialtarif ist nur möglich für einen Festnetzanschluss der Deutschen Telekom. Die Vergünstigung wird ausschließlich bei Entgelten für bestimmte Verbindungen der Telekom gewährt. Der Sozialtarif gilt allerdings nicht für Komplettpakete mit Telefon-Flatrate-Tarifen.
Mehr Informationen und ein Antragsformular finden Sie im Internet: www.telekom.de oder unter Tel.: 0800 33 01 000 (gebührenfrei).

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