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Kinder. Sie sind die Zukunft. Sie haben ein Recht darauf, in einer gesunden Umgebung glücklich und unbeschadet groß zu werden. Sie brauchen unsere Zuwendung, Förderung und Aufmerksamkeit, damit sie gut aufwachsen können. Und die Erziehung, der Alltag? Der kann manchmal ziemlich herausfordernd sein und zahlreiche, mit unter sehr schwierige, Fragen aufwerfen.

Wie komme ich zu einem Betreuungsplatz für mein Kind? Wer hilft weiter, wenn eigene Erziehungsmethoden ins Leere laufen? Wo finde ich Ferienprogramme? Gerade auch in puncto Freizeit sorgt sich der Landkreis GAP um seine Jüngsten. Abenteuerangebote, verschiedenste Kindergruppen in Vereinen und der offenen Jugendarbeit, einladende Plätze für Spiel und Sport: Was gerade aktuell ist im Kinderland, erfahren Sie hier.

Und wenn es wirklich mal brennt, gibt es viele Anlaufstellen für Beratung und geeignete Hilfen. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen rund um all die Themen, die Eltern und Kinder bewegen – damit Aufwachsen in GAP gut gelingt.

[© RichVintage | iStock]
Alle Infos aus Kinder



Fachberatung & -aufsicht

Aufgaben und Dienstleistungen

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist Aufsichtsbehörde aller Kindertageseinrichtungen i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte).

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für die Aufsicht und Beratung von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte), die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen sowie deren Betriebskostenförderung.

Des Weiteren berät das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Kindertageseinrichtungen und deren Träger zu Fach- und Rechtsfragen.

Unsere Aufgaben und Dienstleistungen im Überblick:

Überwachung der Einhaltung der Vorgaben gemäß des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und des Ausführungsverordnung

Fachberatung und pädagogische Beratung der Kindertageseinrichtungen, Träger, Eltern und Besichtigung der Kindertageseinrichtungen

Erteilung von Betriebserlaubnissen nach § 45 SGB VIII

Betriebskostenförderung

Durchführung jährlicher Belegprüfungen

Personalzustimmungen nach Qualifikationsüberprüfung § 16 AVBayKiBiG

Bau- und Betriebsberatung

Leitungs-/Trägerkonferenzen


Für Informationen zu Aktion „Neue Fachkräfte für die bayerischen Kitas- Das neue Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung“ vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales klicken Sie https://www.herzwerker.de/imperia/md/content/stmas/herzwerker/221121_stmas_folder_traeger_a4_rz_bfversion_-_barrierefrei.pdf


Ansprechpartner:


Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

 Wagner Veronika

Wagner Veronika
Sozialpädagogin BA

Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie 
Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gebäude B, Zimmer 106       
Tel.:  08821 / 751-289
Fax:  08821 / 751-8257
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Erreichbar: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag


Fachaufsicht Kindertagesbetreuung, gesetzlicher Jugendschutz

 

Schäfer Martin
Verwaltungsfachwirt

Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie 
Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gebäude B, Zimmer 106       
Tel.:  08821 / 751-260
Fax:  08821 / 751-8257
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



Anträge


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Kinderkrippe


In Kinderkrippen werden Kleinkinder ganztags oder für einen Teil des Tages betreut und gefördert, je nach Bedarf der Eltern, in aller Regel bis zum Alter von drei Jahren.
Es wird empfohlen maximal 12 Kinder in einer Gruppe zu betreuen.

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Kindergarten


In Kindergärten werden Kinder ganztags oder für einen Teil des Tages betreut und gefördert – je nach Bedarf der Eltern. Der Kindergarten steht in der Regel allen Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.

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Kinderhort


Im Hort werden Kinder im Anschluss an den Schulbesuch betreut und gefördert. In aller Regel besuchen Kinder von der ersten bis maximal siebten Klasse eine nachmittägliche Hortbetreuung.

Die Anmeldung Ihres Kindes für einen Betreuungsplatz ist seit dem 01.01.2024 über das Zentrale Anmeldeverfahren des Landkreises Garmisch-Partenkirchen möglich.

https://portal.little-bird.de/Suche

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Kinderbetreuungsangebote online SUCHEN & FINDEN

Kinderbetreuungsangebote über das Internetportal Little Bird

Little_Bird.png

Mit dem Internetportal LITTLE BIRD können Sie sich über Kinderbetreuungsangebote aller Einrichtungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen informieren. Einmal registriert, ist das Suchen und Finden von Betreuungsplätzen ganz einfach.

Das Internetportal kann ab dem 01.01.2024 genutzt werden.

Und so geht´s:

  1. Suchen und Informieren
  2. Anmelden und registrieren – persönliches Profil anlegen
  3. Maximal 5 Anfragen pro Kind möglich
  4. Anfragen dürfen frühestens 18 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn gestellt werden
  5. Die Kindertagesstätte meldet sich bei Ihnen zurück
  6. Gegenseitiges Kennenlerngespräch in der Einrichtung
  7. Annahme des Betreuungsplatzes
  8. Vertragsabschluss

Das Elternportal ist jederzeit vom Smartphone, Tablet oder PC aus erreichbar.

Natürlich können Sie Platzanfragen auch direkt in der jeweiligen Kindertagesstätte stellen.

So funktioniert das Elternportal

Schritt-für-Schritt Anleitung in den Sprachen:

Außerdem steht eine umfangreichen und nach Themen und Fragen geordneten 

Elternhilfe (auf Deutsch) und Help for Parents (in English)

zur Verfügung.

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Eltern-Kind Kurse 0-3

Nach der ersten Zeit des aneinander Gewöhnens und Einlebens in die neue familiäre Situation wünschen sich viele Eltern Anregungen für die Interaktion mit ihrem Baby/ Kleinkind.

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