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Bildungspaket

Bildnachweis: [© IPGGutenbergUKLtd | iStock]

 

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf's Mitmachen und auf gute Entwicklungschancen.

Zum Beispiel durch die Teilnahme an Schulausflügen, durch ein Mittagessen in der Kita, im Hort oder in der Schule, durch die Möglichkeit Nachhilfe zu bekommen oder durch das Erlernen eines Instruments oder einer Sportart. 

Für Sie zuständig:
- Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
- Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt


Weitere Infos:

- Bildungs - und Teilhabepaket Landratsamt GAP 
- Bildungspaket Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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