„Nicht (mehr) der behinderte Mensch muss sich anpassen, damit er an der Gesellschaft teilhaben kann. Stattdessen muss sich die Gesellschaft mit ihren Strukturen anpassen“. (Obermayr)
Seit März 2009 gilt diese UN-Behindertenrechtskonvention. Daher sind grundsätzlich alle Einrichtungen dazu angehalten, integrativ oder inklusiv zu arbeiten.
„Als integrative Kindertageseinrichtungen bezeichnet man Einrichtungen, die von bis zu einem Drittel, mindestens aber von drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern besucht werden.“ (Dunkl/Eirich, 2020)
Das betrifft Krippen, Kindergärten und Horte ebenso wie die Kindertagespflege. Einrichtungen mit dem sogenannten I-Status haben eine Leistungsvereinbarung mit dem Bezirk von Oberbayern geschlossen. Im Betreuungssetting sollten dann besondere Rahmenbedingungen beachtet werden: kleinere Gruppen, angemessene Räume, ein für das jeweilige Kind und dessen Behinderung zugeschnittenes Förderangebot und ein „besserer“ Fachkraft-Kind-Schlüssel.
Weitere Informationen zu Inklusion, Integration, Kinder mit Behinderung: auf unsere Website oder unter www.bezirk-oberbayern.de/Kinder-und-Jugendliche
Im Landkreis GAP gibt es integrative und inklusive Einrichtungen, wie auch Heilpädagogische Tagesstätten. Sie sind im Bildungsatlas zu finden.
Hinweis:
Mittels Klicks auf die Symbole oder Zahlen der Karte erhalten Sie weitere Informationen über die Einrichtungen an diesem Standort sowie Verlinkungen zu deren Homepages. Der Bildungsatlas ist ein Serviceangebot des Landkreises GAP.
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