Im Hort werden Kinder im Anschluss an den Schulbesuch betreut und gefördert. In aller Regel besuchen Kinder von der ersten bis maximal siebten Klasse eine nachmittägliche Hortbetreuung.
Es gibt warmes Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote.
Die Betreuung wird sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch liegt in Bayern (noch) nicht vor. Dieses familienergänzende Angebot richtet sich vor allem an berufstätige Eltern. Aber auch Kinder, die durch Sprache, Migration oder ähnliches im schulischen Kontext benachteiligt sind, können die Betreuung in Anspruch nehmen.
Schulische Nachmittagsangebote
Alternativ zum Hort gibt es in Bayern verschiedene Nachmittagsangebote schulischer Art. Es wird zwischen offener und gebundener Ganztagsschule oder einer einfachen Mittagsbetreuung unterschieden. Diese Angebote schließen die Ferien nicht mit ein.
Weitere Information bei den jeweiligen Schulen