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Fahrten mit dem eigenen PKW

Bildnachweis: [© romaset | iStock]

Menschen mit Behinderungen können auch den Führerschein erwerben. Außerdem erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen und Nachteilsausgleiche - z.B., wenn sie wegen ihrer Behinderungen darauf angewiesen sind, ihr eigenes Auto zu nutzen.

Informationen zu:
- Führerschein und Autoumrüstung
-
Zuschüsse zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs
- Kostenübernahme für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung
- Zuschüsse, um eine Fahrerlaubnis zu erlangen
finden sie unter:
www.einfach-teilhaben.de/EigenerPKW


KFZ – Hilfe
Der Bezirk Oberbayern unterstützt Menschen mit Behinderungen in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Wenn zur Teilhabe am sozialen Leben ein Kraftfahrzeug  erforderlich ist, kann der Bezirk Oberbayern Leistungen der Kfz-Hilfe gewähren. Antworten auf Fragen wie:
- Wer kann Kfz-Hilfe erhalten?
- Welche Leistungen gibt es?
- Welche Regeln gelten für den Erhalt von Kfz-Hilfe?
und viele andere Informationen und Hilfe finden Sie unter:
Kfz-Hilfen / Bezirk Oberbayern (bezirk-oberbayern.de)


Parkmöglichkeiten
Einen Parkplatz in der Nähe zu finden ist oft schwierig. Davon sind besonders Menschen mit Schwerbehinderung betroffen. Für diese Menschen ist das Gehen häufig sehr anstrengend. Daher können behinderte Menschen, je nach Art der Behinderung, verschiedene Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.
Informationen unter:
www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/parkplatz

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