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Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen durch das Bildungs- und Teilhabe-Paket

Bildnachweis: note thanun / Unsplash

Für viele Familien mit geringem Einkommen kann es eine Herausforderung sein, ihren Kindern die Teilnahme an Bildungs- und Freizeitangeboten zu ermöglichen. Genau hier setzt das Bildungs- und Teilhabe-Paket an, eine wertvolle Unterstützung, die dafür sorgt, dass auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten an wichtigen Aktivitäten teilnehmen können.

Was ist das Bildungs- und Teilhabe-Paket?

Das Bildungs- und Teilhabe-Paket (kurz BuT) ist eine Initiative, die finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen bietet. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Bildungsangeboten und gesellschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen, die für ihre persönliche, soziale und schulische Entwicklung wichtig sind.

Welche Angebote werden unterstützt?

Durch das Bildungs- und Teilhabe-Paket können verschiedene Aktivitäten finanziert werden, zum Beispiel:

  • Klassenfahrten: Ob ein eintägiger Ausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt – das BuT stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche diese wichtigen gemeinsamen Erlebnisse nicht verpassen müssen.
  • Nachhilfe-Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche Unterstützung in bestimmten Fächern benötigen, bietet das BuT die Möglichkeit, Nachhilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Musik-Kurse: Ob Klavier, Gitarre oder Gesang – das BuT hilft dabei, musikalische Talente zu fördern und Kindern den Zugang zu Musikunterricht zu ermöglichen.
  • und sehr vieles mehr

Wer kann das Bildungs- und Teilhabe-Paket in Anspruch nehmen?

Das Bildungs- und Teilhabe-Paket richtet sich an Familien, die bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Auch Kinder, deren Eltern den Kinderzuschlag erhalten, können von diesem Angebot profitieren.

Wie kann man die Unterstützung beantragen?

Um die Leistungen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets in Anspruch zu nehmen, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind dies für Empfänger des Bürgergelds das Jobcenter, für Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld das Landratsamt. Die gemeinsame Servicehotline ist 08821-751450.

Fazit

Das Bildungs- und Teilhabe-Paket ist eine wertvolle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Es stellt sicher, dass auch ihre Kinder und Jugendlichen an wichtigen Bildungs- und Freizeitangeboten teilnehmen können, wodurch ihre Chancen auf eine erfolgreiche und erfüllte Zukunft deutlich verbessert werden. Eltern sollten sich über die Möglichkeiten informieren und die verfügbaren Leistungen nutzen, um ihren Kindern die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

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