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Weibliche Genital­verstümmelung

Bildnachweis: [© alexkich | iStock]
Ein Verstoß gegen die Menschenrechte der Frau


Nach Angaben des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF sind weltweit über 200 Millionen Frauen und Mädchen betroffen und drei Millionen Mädchen bedroht, vor allem im nördlichen Afrika, aber auch in südostasiatischen Ländern und im Mittleren Osten.

In Deutschland ist die Zahl weiblicher Genitalverstümmelung (female genital mutilation, FGM) seit 2017 stark angestiegen. Schätzungsweise sind zwischen 2785 und 14.752 Mädchen, die in Deutschland leben, von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Im Vergleich zu den im Februar 2017 veröffentlichten Zahlen ist das ein Anstieg von bis zu 160 Prozent. Mädchen aus den Herkunftsländern Somalia, Eritrea, Ägypten, Nigeria und Irak sind besonders bedroht.
An die 67.000 Frauen, die derzeit in Deutschland leben, sind von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Im Vergleich zu den Daten, die das Bundesfamilienministerium 2017 erhoben hat, ist das ein Anstieg um 40 Prozent. Die meisten dieser Frauen stammen aus den Herkunftsländern Somalia, Eritrea, Indonesien, Ägypten und Irak.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

In der Bundesrepublik Deutschland ist die genitale Verstümmelung bei Mädchen und Frauen nach den §§ 223 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Diese Strafvorschriften sind mit dem am 1. April 1998 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) nochmals verbessert worden und tragen nunmehr dem Anliegen, vor einem solchen massiven Eingriff in die körperliche Integrität zu schützen und den Täter angemessen strafrechtlich zu belangen, umfassend Rechnung.
(Quelle: BMFSFJ)

 

BMFSFJ: Weibliche Genitalverstümmelung

Informationen über FGM / CLessan e.V.

Schutzbrief in verschiedenen Sprachengegen weibliche Genitalverstümmelung – Lessan e.V.

BroschüreGenitale Verstümmelung bei Mädchen und Frauen

Flyer (für Ärzte und Ärztinnen): Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen mit weiblicher Genitalverstümmelung 

Anonymes und leicht zugängliches Hilfeangebot
hilfetelefon

Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016 beraten und informieren die Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen.
Sie orientieren sich an den Fragen und Bedürfnissen der Anrufenden. Die Gespräche sind vertraulich und können anonym geführt werden. Weder am Telefon noch auf der Internetseite werden persönliche Daten abgefragt oder gespeichert. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich. Hörgeschädigte können über die Internetseite kostenfrei einen Dolmetscherinnendienst in Gebärdensprache in Anspruch nehmen.
www.hilfetelefon.de/

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