Die Gemeinden und Märkte können Persönlichkeiten, die sich besonders verdient gemacht haben, unter anderem auszeichnen mit:
- Ernennung zum Ehrenbürger
- Ehrengeschenken
- Ehrenmedaillen
Ehemaligen Bürgermeistern/innen kann die Ehrenbezeichnung Altbürgermeister/inn verliehen werden.
Die Gemeinden wirken darüber hinaus mit bei staatlichen Ehrungen.
Für Verdienste im Feuerwehrbereich schlägt die Gemeinde oder der Feuerwehr-Kommandant dem Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. eine auszeichnungswürdige Person für das Feuerwehr-Ehrenzeichen vor.
Darüber hinaus kann jeder Bürger/inn selbst Vorschläge und Anregungen zur Auszeichnung über seine Gemeinde einreichen.
Weitere Informationen unter Orden und Ehrenzeichen in Bayern
Ansprechpartner finden Sie in Ihrer Gemeinde.
Kontakt / Ansprechpartner/in im Landratsamt GAP
Theresa Höbel
Tel.: 08821 751 249
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>> Staatliche Ehrungen des Bundes