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Ehrungen Landkreisebene

Bildnachweis: [© PeopleImages | iStock]

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen zeichnet verdiente Persönlichkeiten mit verschiedensten Ehrungen aus. Dies sind:

- Ehrenring (Gold/Silber) -> Hierzu ist ein Beschluss des Kreistags nötig
- Ehrenmedaille des Landkreises in Gold/Silber
- Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt des Landkreises Garmisch-Partenkirchen in Gold/Silber
- Ehrenteller

Zu diesen Ehrung hat der Landkreis eine Satzung erlassen, diese regelt die Voraussetzungen für eine Verleihung. Zu jeder Auszeichnung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Art der Ehrung ist abhängig von Umfang, Art und Dauer des Engagements.

Beim Landratsamt kann ein Formular zur Anregung einer Auszeichnung direkt eingereicht werden (siehe Link) >> Formular zur Anregung einer Auszeichnung des Landkreises. Das Landratsamt ist dann für die Prüfung der Verdienste einer vorgeschlagenen Persönlichkeit zuständig.


Bei Orden- und Ehrenzeichen des Staates, wie z. B.:
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt
- Rettungsauszeichnungen
- Bundesverdienstorden
- Staatsmedaillen
ist das Landratsamt vorschlagsberechtigt gegenüber den übergeordneten Behörden. Für diese Ehrungen können beim Landratsamt Formulare zur Anregung einer Auszeichnung eingereicht werden (siehe Link) >> Formular zur Anregung einer staatlichen Auszeichnung


Initiator einer Ehrung kann jeder Landkreisbürger/innen, Vereine & Institutionen sein.

Mit diesen Formularen können Sie staatliche Ehrungen des Bundes und des Freistaats Bayern sowie Landkreisehrungen anregen.
>> Formular zur Anregung einer Auszeichnung des Landkreises


Kontakt / Ansprechpartner/in im Landratsamt GAP

Theresa Höbel
Tel.:  08821 751 249
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>> Ehrungen Gemeindeebene

>> Staatliche Ehrungen des Bundes

 

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