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Kinderkrippe

Bildnachweis: [© FatCamera | iStock]


In Kinderkrippen werden Kleinkinder ganztags oder für einen Teil des Tages betreut und gefördert, je nach Bedarf der Eltern, in aller Regel bis zum Alter von drei Jahren.
Es wird empfohlen maximal 12 Kinder in einer Gruppe zu betreuen.

Ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder auf einen Platz in der Kindertagespflege besteht in Bayern gemäß §24 SGB VIII ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Jede Kindertageseinrichtung (Kita) im Landkreis GAP arbeitet nach einem eigenen pädagogischen Konzept. Familien können daher aus einer vielfältigen Betreuungslandschaft den passenden Betreuungsplatz auswählen. Die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist im Rahmen der Inklusion in allen Kitas möglich.  

Einrichtungen benötigen grundsätzlich eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Zudem achtet eine Aufsichtsbehörde im Sinne der Rechtsgrundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) auf die Umsetzung der Qualitätsstandards.

Die Anmeldung Ihres Kindes für einen Betreuungsplatz ist seit dem 01.01.2024 über das Zentrale Anmeldeverfahren des Landkreises Garmisch-Partenkirchen möglich.

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Auf dem Bildungsatlas finde Sie die verschiedenen Kinderkrippen mit weiteren Informationen und Kontaktdaten in Ihrer Nähe.

Hinweis:
Mittels Klicks auf die Symbole oder Zahlen der Karte erhalten Sie weitere Informationen über die Einrichtungen an diesem Standort sowie Verlinkungen zu deren Homepages. Der Bildungsatlas ist ein Serviceangebot des Landkreises GAP.

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