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Kinder­tagespflege

Bildnachweis: [© ozgurcankaya | iStock]


Die Kindertagespflege ist insbesondere auf unter Dreijährige ausgerichtet und hat zwei Betreuungsformen:

1Tagespflegepersonen betreuen alleine bis zu fünf Kinder in ihren eigenen privaten Räumen oder in angemieteten.
2. Großtagespflege: hier betreuen zwei bis drei Tagespflegepersonen gemeinsam maximal zehn Kinder in Räumen außerhalb ihres eigenen Haushalts.

Als konstante Bezugspersonen und durch kleine Gruppen schaffen Tagespflegepersonen ein vertrautes Umfeld, um Kinder individuell zu fördern und zu betreuen. Eltern können durch flexible Betreuungszeiten Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren.

Kindertagespflege zählt als gleichwertiges Betreuungsangebot zu den Kindertageseinrichtungen. Ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz besteht in Bayern gemäß §24 SGB VIII ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Betreuung kann in einer Krippe oder in der Kindertagespflege erfolgen.
Grundlage für die Arbeit mit den Kindern ist der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan. Tagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und werden durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises GAP fachlich geprüft und begleitet. Zudem verfügen sie über eine Pflegeerlaubnis. 

Die Anmeldung Ihres Kindes für einen Betreuungsplatz ist seit dem 01.01.2024 über das Zentrale Anmeldeverfahren des Landkreises Garmisch-Partenkirchen möglich.

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Bei jeglichen Fragen rund um die Kindertagespflege, Vermittlung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen wenden Sie sich bitte an das Kinderbüro dessen Träger unser Kooperationspartner Frau und Beruf GmbH ist. Infos unter: www.kinderbuero-gap.de

Hinweis:
Mittels Klicks auf die Symbole oder Zahlen der Karte erhalten Sie weitere Informationen über die Einrichtungen an diesem Standort sowie Verlinkungen zu deren Homepages. Der Bildungsatlas ist ein Serviceangebot des Landkreises GAP.

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