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Kinderhort

Bildnachweis: [© KatarzynaBialasiewicz | iStock]


Im Hort werden Kinder im Anschluss an den Schulbesuch betreut und gefördert. In aller Regel besuchen Kinder von der ersten bis maximal siebten Klasse eine nachmittägliche Hortbetreuung.

Die Anmeldung Ihres Kindes für einen Betreuungsplatz ist seit dem 01.01.2024 über das Zentrale Anmeldeverfahren des Landkreises Garmisch-Partenkirchen möglich.

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Es gibt warmes Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote.  

Die Betreuung wird sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch liegt in Bayern (noch) nicht vor. Dieses familienergänzende Angebot richtet sich vor allem an berufstätige Eltern. Aber auch Kinder, die durch Sprache, Migration oder ähnliches im schulischen Kontext benachteiligt sind, können die Betreuung in Anspruch nehmen. 

Schulische Nachmittagsangebote 
Alternativ zum Hort gibt es in Bayern verschiedene Nachmittagsangebote schulischer Art. Es wird zwischen offener und gebundener Ganztagsschule oder einer einfachen Mittagsbetreuung unterschieden. Diese Angebote schließen die Ferien nicht mit ein. 

Auf unserem Bildungsatlas sehen Sie die verschiedenen Angebote mit weiteren Informationen und Kontaktdaten in Ihrer Nähe.

Hinweis
Mittels Klicks auf die Symbole oder Zahlen der Karte erhalten Sie weitere Informationen über die Einrichtungen an diesem Standort sowie Verlinkungen zu deren Homepages. Der Bildungsatlas ist ein Serviceangebot des Landkreises GAP.

Sie haben Fragen, Anregungen oder Fehler entdeckt? Ihre Einrichtung oder Bildungsinstitution ist hier nicht aufgeführt? Dann schreiben Sie uns:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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