Kindergarten
In Kindergärten werden Kinder ganztags oder für einen Teil des Tages betreut und gefördert – je nach Bedarf der Eltern. Der Kindergarten steht in der Regel allen Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.
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In Kindergärten werden Kinder ganztags oder für einen Teil des Tages betreut und gefördert – je nach Bedarf der Eltern. Der Kindergarten steht in der Regel allen Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.
Aufgaben und Dienstleistungen
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist Aufsichtsbehörde aller Kindertageseinrichtungen i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte).
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für die Aufsicht und Beratung von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte), die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen sowie deren Betriebskostenförderung.
Des Weiteren berät das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Kindertageseinrichtungen und deren Träger zu Fach- und Rechtsfragen.
Unsere Aufgaben und Dienstleistungen im Überblick:
Überwachung der Einhaltung der Vorgaben gemäß des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und des Ausführungsverordnung
Fachberatung und pädagogische Beratung der Kindertageseinrichtungen, Träger, Eltern und Besichtigung der Kindertageseinrichtungen
Erteilung von Betriebserlaubnissen nach § 45 SGB VIII
Betriebskostenförderung
Durchführung jährlicher Belegprüfungen
Personalzustimmungen nach Qualifikationsüberprüfung § 16 AVBayKiBiG
Bau- und Betriebsberatung
Leitungs-/Trägerkonferenzen
Für Informationen zu Aktion „Neue Fachkräfte für die bayerischen Kitas- Das neue Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung“ vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales klicken Sie https://www.herzwerker.de/imperia/md/content/stmas/herzwerker/221121_stmas_folder_traeger_a4_rz_bfversion_-_barrierefrei.pdf
Ansprechpartner:
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
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Wagner Veronika Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie Erreichbar: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag |
Fachberatung für Kindertagespflege
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Juds Sara Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie Erreichbar: Montag - Donnerstag: 8 - 13 Uhr |
Fachaufsicht Kindertagesbetreuung, gesetzlicher Jugendschutz
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Schäfer Martin Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie |
Anträge
>> 1. Antrag Pflegeerlaubnis Betreuung Tagespflegekindern (PDF)
>> 2. Antrag Pflegeerlaubnis Betreuung Tagespflegekindern Großtagespflegestelle (PDF)
>> 3. Antrag Betriebserlaubnis Kindertageseinrichtungen (PDF)
>> 4. Antrag Zustimmung nichtpädagogisches Personal (PDF)
>> 5. Merkblatt besondere Vorkommnisse (PDF)
>> 6. Für Personalmeldungen nach § 47 SGB VIII ist folgendes Online-Formular zu verwenden.
>> 7. Für Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendliche zu beeinträchtigen ist folgendes Online-Formular zu verwenden.
Aufgrund der Fülle an Informationen zu den verschiedenen Ansprüchen wie Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld und bayrisches Familiengeld kann eine Beratung hilfreich sein.
Hilfetelefon Schwangere in Not – anonym und sicher! Unter der Nummer 0800 40 40 020 bietet es anonym, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung.
Von einer Frühgeburt (einem „Frühchen“) spricht man, wenn das Kind vor Vollendung von 37 Schwangerschaftswochen geboren wurde oder bei der Geburt weniger als 2500g wog.
Sucht ist kein Randproblem in der Gesellschaft, sondern betrifft viele Menschen in Deutschland.
Neben all der Vorfreude auf Ihr Kind gibt es während der Schwangerschaft auch ein paar Dinge, die Sie rechtzeitig erledigen sollten.
Sie erwarten ein Baby und haben viele Fragen? Sie sind ungeplant schwanger und wissen nicht, wie es weitergehen kann?
Ein Kind zu bekommen, ist etwas Phantastisches.
Das "Wunder des Lebens" lässt sich bereits während der Schwangerschaft hautnah spüren und nur wenige Ereignisse verändern den Alltag und die Lebensplanung so grundlegend wie Familiennachwuchs.