Bayerisches Landespflegegeld
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Eingabehilfen öffnen
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Die Grundsicherungsleistungen sind keine Almosen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung. Sie sollen den Empfängern trotz nicht ausreichender Einkünfte eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen.
Rundfunkbeitrag
Wer einkommensabhängig bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
... bei Medikamenten und anderen medizinischen Leistungen
Wer im Jahr mehr als 2 % des gesamten jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen, z. B. für Medikamente, ausgeben muss, kann sich den zu viel gezahlten Betrag von seiner Krankenversicherung erstatten lassen.
Der Bezirk Oberbayern unterstützt Menschen mit ambulantem und stationärem Pflegebedarf im Rahmen der Hilfe zur Pflege.
Wer Pflege benötigt oder als Angehöriger Pflege leistet, wird nicht allein gelassen. Die Pflegeversicherung bietet viele Leistungen und Angebote zur Unterstützung, damit Ihr Alltag verbessert wird.
Unterstützung, Information und Beratung für alle lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen, die Gewalt oder Diskriminierung erlebt haben - bayernweit!
Gegen Kinder und Jugendliche gerichtete körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt in der Familie wird mit dem Begriff Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch beschrieben.