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Was, Wer, Wo

Bildnachweis: [© 3D_generator | iStock]

WAS ist der FREIZEIT-PASS?

Der FREIZEIT-PASS, als Angebot für Bürger*innen mit Wohnsitz im Landkreis GAP und geringem Einkommen, bietet viele Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von kommunalen und öffentlichen Einrichtungen.

Mit dabei sind Schwimmbäder, Museen, Büchereien, Freizeit- und Sportstätten, Bergbahnen, Tafeln sowie weitere verschiedene Einrichtungen, die jeweils unterschiedliche Ermäßigungen anbieten. Auch viele privatwirtschaftliche Unternehmen unterstützen den Freizeit-Pass und gewähren Preisnachlässe oder anderweitige Leistungen.


WER erhält den FREIZEIT-PASS?

Den Pass erhalten Sie bei geringem Einkommen, bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, oder bei Erwerbsminderung, oder bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Der FREIZEIT-PASS ist nicht übertragbar und wird unter Vorlage der folgenden NACHWEISE ausgestellt:
- Bescheid über Arbeitslosengeld II („Hartz IV“ – SGB II)
- oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII – Kapitel 4)
- oder Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe (SGB XII – Kapitel 3)
- sonstige Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Unterhalt usw.)
- Nachweise über Kosten der Unterkunft


WO erhalten Sie den FREIZEIT-PASS?

Der Pass ist unter Vorlage der oben genannten Nachweise bei folgenden sozialen Einrichtungen erhältlich.


Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist daher ausgeschlossen. Bei missbräuchlicher Verwendung des FREIZEIT-PASSes (z. B. bei Benutzung durch einen unberechtigten Dritten u. ä.) wird dieser eingezogen und für ungültig erklärt. Ferner kann künftig kein neuer Pass mehr ausgestellt werden.

Hinweis:
Wir bitten Sie, beim Besuch aller teilnehmenden Einrichtungen immer Ihren FREIZEIT-PASS mitzuführen, um den Kassenkräften der jeweiligen Einrichtungen nachzuweisen, dass Sie zum Kreis der Berechtigten gehören. Ihre Landkreisgemeinden halten auch ein großes Angebot an Freizeit-, Kultur- u. Sporteinrichtungen für Sie bereit.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, rufen Sie einfach dort an!

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