Seit 01.01.23 gilt die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII) im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Der Landkreis gewährt Zuwendungen an Träger von Maßnahmen der Familienbildung, von Gruppenangeboten für Familien, Angebote der Familienerholung und der Fortbildung Ehrenamtlicher im Bereich der Familienbildung.
Berücksichtigungsfähig sind Träger, Vereine und Initiativen die im Bereich der freien Jugendhilfe tätig sind bzw. sein wollen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Anträge können bei der Fachstelle Familienförderung beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden >> familienföDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!